Ich weiß, dass die Frage schon in einem anderen Forum gestellt wurde, aber ich frage dennoch nach:
Im Allgemeinen folgt aus Unkorreliertheit nicht Unabhängigkeit, umgekehrt ist die Implikation jedoch gültig. Es gibt aber Verteilungen wo diese Begriffe äquivalent sind. (bivariate bzw. multivariate Normalverteilung zbsp)
Jedoch beschäftige ich mich genau mit dieser Art von Verteilungen, wo diese Äquivalenz eben gilt, wie gerade als Beispiel genannt "bivariate bzw. multivariate Normalverteilung". Durch Beobachtung, habe ich bemerkt, dass bei Verteilungen, die radialsymmetrisch (invariant bzgl. Spiegelungen bzw. Rotationen etc.) sind und "absolut stetig", diese Äquivalenz gilt. Also es sind hinreichende Bedingungen möchte ich damit sagen.
Liege ich hier richtig oder Blödsinn?