Bei einer Darlehensaufnahme fallen keine Steuern an.
Vorsteuer erhält ein Unternehmen vom Finanzamt zurückerstattet, Umsatzsteuer/Mehrwertsteuer muss es an das Finanzamt abführen.
Auf Rechnungen taucht nur der Begriff Umsatzsteuer/Mehrwertsteuer auf. Diese Steuer können nur Unternehmen als Vorsteuer verbuchen. Für Privatleute hat sie keine Bedeutung.