Zu den Extrema noch kurz einen Hinweis.
Ein Extremum findet sich immer an Stellen an denen die 1. Ableitung 0 wird (das bezeichnet man als notwendige Bedingung).
Die 1. Ableitung ist f'(x) = 6 * cos(1+2x) und f'(x) muss nun ebenfalls wieder 0 werden. Wie Du vielleicht schon bemerkt hast, ist das ganz ähnlich wie bei den Nullstellen. Nur gilt für den Kosinus, dass er bei pi/2 + k * pi mit k={...; -3; -2; -1; 0; 1; 2; 3; ...} 0 wird.
Eigentlich musst Du nun noch die hinreichende Bedingung prüfen, also feststellen ob es sich tatsächlich um Extremstellen handelt und nicht um Sattelpunkte. Da aber allgemein bekannt ist, dass Sinus-Funktionen keine Sattelpunkte haben kann man das weglassen. (Frag aber Deinen Lehrer, was der dazu sagt). Die hinreichende Bedingung kann man prüfen indem man die 2. Ableitung bildet und in diese die x-Werte, die man mit der 1. Ableitung ermittelt hat, einsetzt. Ist f''(x) > 0 hat man ein Minimum, f''(x) < 0 bedeutet Maximum und f''(x) = 0 bei einem Sattelpunkt. Wenn Du also genauere Aussagen machen musst zu den Extrempunkten kommst Du doch nicht umhin auch noch die 2. Ableitung zu bilden.
Eine Besonderheit kommt noch hinzu: Die Intervallgrenzen gelten ebenfalls als Extremstellen (wenn es sich um ein geschlossenes Intervall handelt), die aber durch die Ableitung nicht erfasst werden.