die Intervallgrenzen für die Fallunterscheidung ergeben sich aus den Nullstellen x=1 und x=±3 der Terme in den Beträgen.
Innerhalb der Intervalle ] -∞; -3 [ , [ -3 ; 1 ] , ] 1 ; 3 [ und ] 3 ; ∞ [ haben diese Terme festes Vorzeichen.
Man kann dann für jeden Fall | Term | = Term, wenn Term ≥0 bzw. | Term | = - Term, wenn Term < 0 ist, ersetzen
und die betragsfreien Gleichungen - unter den jeweiligen Fallbedingungen lösen. Die Teillösungsmengen kann
man dann zusammenfassen.
Ergebnis: - √41/2 - 1/2 < x < 1/2 - √33/2 oder √41/2 - 1/2 < x < √33/2 + 1/2
Gruß Wolfgang