0 Daumen
4,8k Aufrufe

Also laut Definition weiß ich schon mal folgendes:

X und Y seien Mengen und f: X -> Y eine Funtkion.

- Eine Funktion g: Y -> X heißt Linksinverse von f, wenn g ° f = idx

- Eine Funktion h: Y -> X heißt Rechtinverse von f, wenn f ° h = idy

- Eine Funktion g: Y -> X heißt Inverses (Umkehrfunktion) von f, wenn g ° f = idx und f °g = idy.

 

Bemerkung: Seien X, Y Mengen und f: X -> eine Funktion, dann gilt:

- f hat eine Linksinverse ⇔ f ist injektiv

- f hat eine Rechtsinverse ⇔ f ist surjektiv

- f hat eine Inverse ⇔ f ist bijektiv.

 

BEWEISE diese Bemerkung.

Avatar von

1 Antwort

0 Daumen
Die Bemerkung sollte wohl "... f: X → Y ..." lauten.

Nun zu erst, die erste Aussage:

   Hat eine Linksinverse bedeutet:  Es gibt g: Y → X mit: g ° f = id_x
Ist injektiv, bedeutet: Seien x,y ∈ X. Dann gilt: f(x) = f(y) ⇒ x = y.

Wir wollen zeigen, dass diese beiden Aussagen äquivalent sind.

Aus g ° f = id_x folgt ja, dass g(f(x)) = x ist (eher ist dies äquivalent...).
Wenn wir das in f(x) = f(y) ⇒ x = y einsetzen, haben wir:

    f(x) = f(y) ⇒

    g(f(x)) = g(f(y)) ⇔

    x = y ⇒ f ist injektiv.

Und aus der Injektivität folgt natürlich auch die Existenz des Linksinversen, dir ist doch klar weshalb?

Beweise die anderen Aussagen analog.


gruß...
Avatar von 4,8 k
Ich hoffe, du liest das noch...

Ein anderes Problem?

Stell deine Frage

Willkommen bei der Mathelounge! Stell deine Frage einfach und kostenlos

x
Made by a lovely community