Sei X ein topologischer Raum
a) X heißt zusammenhängend, wenn es keine Zerlegung von X in zwei nichtleere disjunkte offene Teilmengen U,V gibt.
b) A ⊂ X heißt zusammenhängend, falls A versehen mit der Teilraumtopologie zusammenhängend ist.
X zusammenhängend
<=> für alle offenen Teilmengen U,V ⊂ X mit U ∩ V = ∅ und U ∪ V = X girl U = ∅ oder
V = ∅
<=> ∅ und V sind die einzigen zugleich offen und abgeschlossenen Teilmengen von X
A ⊂ X zusammenhängend
<=> für alle offenen Teilmengen U,V ⊂ X mit A ⊂ U ∪ V und A ∩ U ∩ V = ∅ gilt A ∩ U = ∅ oder A ∩ V = ∅