Ich fürchte das fliegt dir um die Ohren. Wie ist eine Polstelle n-ter Ordnung definiert? y = f ( x ) hat eine Polstelle n-ter Ordnung in x0 , falls
g ( x ) := f ( x ) ( x - x0 ) ^ n ( 1a )
stetig ist in einer ( offenen ) Umgebung von x0 . Die Werte von g in der Umgebung folgen ja aus f durch ( 1a ) - mit Ausnahme von x0 selber. Wegen der Stetigkeit ist aber der Grenzwert definiert
g0 := g ( x0 ) := lim g ( x ) ( 1b )
x ====> x0
g0 < > 0 ( 1c )
Ungleichung ( 1c ) ist wesentlich - Grenzwert ungleich Null . Sonst könnte n ja fast alles sein.
Ich werde beweisen, dass deine Funktion f ( x ) bei x0 = 0 einen einfachen Pol hat. Unser g lautet
sin ( 2 x )
g ( x ) = 2 ( x - 2 ) ------------------------ ( 2a )
x
Die Klammer vor dem Bruchstrich ist völlig unkritisch; im Limes geht sie gegen Minus 4 . Der Bruch hat die Krankenhausform 0 : 0 .
lim = lim 2 cos ( 2 x ) = 2 ( 2b )
Insgesamt also Grenzwert ( - 8 ) ; wzbw