Sei g ∈ G und n := ord(g). Dann gilt:
ausführlicher: n ist kleinste n∈ℕ mit der Eigenschaft g^n = eG
Bei jedem Hom. von G nach H gilt ja eH = f(eG)
und dann weiter (wie dir ja klar ist.)
f(gn) = (f(g))^n
D.h.: Das Element f(g) ist in der Gruppe H ein Element,
das hoch n genommen eH ergibt.
Es ist nur nicht sicher, dass n das kleinste mit dieser Eigenschaft
ist, denn das kleinste ist ja die Ordnung von f(g).
(Deshalb also n ≥ ≥ ordH(f(g)).
Es könnte also ein kleineres (sagen wir mal m) geben,
für das schon ( f(g) )^m = eH gilt.
Dann wäre aber natürlich auch ( f(g) )^m o ( f(g) )^m = eH o eH = eH
Und das nicht nur für 2 Faktoren, sondern auch für mehrere; deshalb
sind also alle Potenzen von ( f(g) )^m
(und zwar nur diese; denn m ist ja der kleinste Exponent, bei dem das
klappt.) gleich eH. Und eine dieser Potenzen muss dann eben ( f(g) )^n sein,
( ( f(g) )^m )^k = ( f(g) )^n ==> m*k = n,
also m ist Teiler von n.