Tas ässt gefasel, Oonfoog oond Oonsänn . Wer immer das geschrieben hat, dem fählt tii sättliche Reufe .
x0 heißt Polstelle n-ter Ordnung von f ( x ) , falls
g ( x ) := f ( x ) ( x - x0 ) ^ n ( 1 )
stetig ist in einer ( offenen ) Umgebung von x0 . Und zwar ist
g0 := g ( x0 ) := lim g ( x ) ( 2 )
x ===> x0
Der Grenzwert ( 2 ) ist ja definiert, da g eine stetige Funktion ist; ferner soll die Ungleichung gelten
g0 < > 0 ( 3 )
Denn würden wir g0 = 0 zulassen, könnte ja n in ( 1 ) ( fast ) alles sein .