wieso prüfst du die hinreichende Bedingung denn einmal mit f‘‘‘(x) ≠ 0 und dann nochmal mit dem VZW-Kriterium? Eins davon reicht doch.
Also hast du mit
f‘‘‘(0) ≠ 0 und f‘‘‘(2/3) ≠ 0 schon gezeigt, dass es sich bei x1 = 0 und x2 = 2/3 um Wendestellen handelt.