\(f_<(x) \coloneqq 2 x^{2}+2 x+a\) ist auf ganz \(\mathbb{R}\) differenzierbar wegen Faktorregel, Summenregel und weil Potenzfunktionen und konstante Funktionen differenzierbar sind. Oder kurz gesagt weil ganzrationale Funktionen auf ganz \(\mathbb{R}\) differenzierbar sind.
Insbesondere ist \(f_<(x)\) für alle \(x < 3\) differenzierbar.
\(f_>(x) \coloneqq 2 x^{3}+b x^{2}-5 x-5\) ist auf ganz \(\mathbb{R}\) differenzierbar weil ganzrationale Funktionen auf ganz \(\mathbb{R}\) differenzierbar sind.
Insbesondere ist \(f_>(x) \) für alle \(x > 3\) differenzierbar.
Also ist \(f(x)\) für alle \(x<3\) und für alle \(x > 3\) differenzierbar.
Es bleibt noch zu prüfen, ob \(f(x)\) auch an der Stelle \(x = 3\) differenzierbar ist.
\(f(x)\) ist an der Stelle \(x = 3\) differenzierbar, wenn der Differenzenquotient
\(\frac{f(3+h)-f(3)}{h}\)
einen Grenzwert für \(h\to 0\) hat (laut Definition der Differenzierbnarkeit).
Der Grenzwert existiert, wenn linksseitiger und rechtseitiger Grenzwert existieren und übereinstimmen (da gibt es einen Satz, der das besagt).
Linksseitiger Grenzwert ist \(f_<'(3)\), rechtsseitiger ist \(f_>'(3)\); weil ganzrationale Funktionen auf ganz \(\mathbb{R}\) differenzierbar sind.
\(f(x)\) ist also bei \(x = 3\) differenzierbar, wenn
\(f_<'(3) = f_>'(3)\)
ist.