Das soll ja wohl heißen:
Für jede Nullfolge an existiert der Grenzwert \( \lim\limits_{n\to\infty}f(a_n) \)
Zu zeigen ist dann doch nur noch, dass diese Grenzwerte alle mit f(0)
übereinstimmen, da f auf ℝ definiert ist, gibt es jedenfalls f(0).
Und die konstante Folge an=0 ist ja auch eine Nullfolge und
konvergiert gegen f(0) , da bei \( \lim\limits_{n\to\infty}f(a_n) \) alle
Folgenglieder gleich f(0) sind.
Ich nun an irgendeine Nullfolge, die nach Vor. gegen a konvergiert,
dann ist auch die Folge bn die abwechselnd aus Gliedern
von an und dem Folgenglied 0 besteht eine Nullfolge.
Also b2n=an und b2n+1 = 0
Also hat auch diese Folge einen Grenzwert und sie hat
zwei konvergente Teilfolgen, die eine geht gegen a und
die andere gegen f(0) , also gilt a=f(0) . q.e.d.