In der Beweisrückrichtung geht es darum, eine (Umkehr-)Funktion \(g\) so zu definieren, dass \(g\circ f = id_X\), wenn \(f\) injektiv ist.
Da \(f\) nicht notwendigerweise surjektiv ist, kann es Funktionswerte \(y=f(x)\) geben, zu denen es kein Urbild \(x\) gibt.
Dementsprechend sind zur Findung von \(g\) zwei Fälle zu betrachten:
- 1. Fall: Es gibt zu dem Element \(y\in Y\) ein Urbild \(x\in X\) unter \(f\), d.h. also es gilt \(y=f(x)\). In diesem Fall definierst du die Umkehrfunktion \(g\) mit \(g(y)=x\), denn dann weist sie dem Bild \(y\) bzgl. \(f\) erneut das Urbild \(x\) zu (bzw. kurz gesagt ist \(g(f(x))=x=id_X(x)\)).
- 2. Fall: Es gibt zu dem Element \(y\in Y\) kein Urbild unter \(f\). Da deine Abbildung \(g\) eine Funktion sein soll, muss sie total sein, also auch in diesem Fall \(y\) auf einen Wert abbilden.
Allerdings ist es hier egal, auf welchen Wert aus \(X\) du abbildest, schließlich spielt dieser Wert in der Komposition von \(f\) und \(g\) keine Rolle mehr (\(g\circ f\) weist jedem Funktionswert \(f(x)\) (vgl. Fall 1) den Funktionswert \(g(f(x))\) zu, der Fall 2 findet also in der Komposition nie Anwendung!).
Entsprechend wird irgendein beliebiger Wert \(x_0\in X\) gewählt und entsprechend \(g(y)=x_0\) gesetzt (es gilt entsprechend dann immernoch für alle \(x\in X\), dass \((g\circ f)(x)=g(f(x))=x=id_X(x)\)).
Zusammengefasst: Der Unterschied zwischen \(x\) und \(x_0\) liegt darin, dass es sich bei \(x\) in diesem Kontext um das existierende Urbild zu \(y=f(x)\) handelt, während \(x_0\) eine Art "Defaultwert" ist (der in der Komposition \(g\circ f\) keine Bedeutung hat), wenn es eben kein Urbild zu einem \(y\in Y\) unter \(f\) gibt.