Das Ertragswertverfahren wird in der Regel für die Bewertung von vermieteten Immobilien verwendet, da es den Wert einer Immobilie anhand der zu erwartenden Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung berechnet. Da Emil ein vermietetes Haus mit 12 Wohnungen besitzt, wäre das Ertragswertverfahren das geeignete Verfahren, um den Wert des Hauses für schenkungsteuerliche Zwecke zu ermitteln.