die notwendige Bedingung beruht ja auf Differentialrechnung - sie setzt stillschweigend voraus, dass die Funktion oft genug differenzierbar ist.
f ist aber an den Nullstellen (0 und 2) nicht differenzierbar.
Das Wesentliche an einer Wendestelle ist der Wechsel der Krümmungsrichtung - also der Vorzeichenwechsel der zweiten Ableitung. Bei genügend oft differenzierbaren Funktionen muss dort immer eine Nullstelle von f´´ vorliegen - hier aber nicht.
f ist erst linksgekrümmt, zwischen 0 und 2 dann rechtsgekrümmt und dann wieder linksgekrümmt.
Damit sind 0 und 2 Wendestellen. Zum Nachweis kannst du eine Vorzeichentabelle der zweiten Ableitung aufstellen.
Das ist wie bei der Betragsfunktion: Deren Ableitung ist auch nirgendwo Null und trotzdem ist klar, dass die Betragsfunktion bei x=0 eine Minimalstelle hat.
Ich hoffe, das hilft dir.