Häufig wird ja Injektivität so definiert:
Wenn f(a)=f(b) dann gilt a=b. #
Das ist zu der angegeben Aussage äquivalent:
dass eine Funktion f: A→B genau dann injektiv ist,
wenn je zwei unterschiedliche Elemente von A verschiedene Bilder unter f haben. ##
Es ist also nur zu zeigen, dass die Def. von ## äquivalent zu der von # ist:
1. aus ## folgt #:
sei f eine Funktion, bei der je zwei verschiedene Elemente a und b
auch verschieden Bilder haben. sei nun f(a)=f(b), dann können a und b nicht verschieden sein,
sind also gleich und damit ist f injektiv. nach #
2. aus # folgt ## Es gelte # und seien nun a und b zwei verschiedene Elemente. Dann sind auch die
Bilder verschieden; denn aus f(a)=f(b) würde nach # a=b folgen.
Ich soll zeigen, dass für alle injektiven Funktionen f: A→B, C⊆A und D⊆B folgende Implikation gilt:
f(C) = D ⇒ f-1 (D) ⊆ C
Nimm also an, es sei f(C) = D
Um zu zeigen, dass f-1 (D) ⊆ C gilt, denkt man sich ein Element x aus f-1 (D) und versucht zu
begründen, dass dieses auch in C liegt. Sei also x aus f-1 (D)
Dann heißt das, dass es ein z aus D gibt mit f(x) = z wegen f(C) = D ist das z also aus f(C).
und in f(C) sind ja die Bilder der Elemente von C, und weil z=f(x) ist und wegen der Injektivität z kein
anderes Urbild haben kann ist damit x aus C.