Ein Computerhändler möchte eine Software, die er zu € 100 vom Großhändler bezieht, auf einer IT‐ Messe zu einem Nettoverkaufspreis von € 180 verkaufen. Der Messebetreiber bietet dem Händler zwei Optionen an. Option 1: Bezahlung einer festen Standgebühr von 700 Euro sowie Abgabe von 20% des Umsatzes an den Messebetreiber; Option 2: Abgabe von 30% des Umsatzes an den Messebetreiber ohne feste Standgebühr. Aus Erfahrungswerten ist dem Händler bekannt, dass die Verkaufszahlen bei vergleichbaren Messen zw. 10 und 80 Stück liegen. Welche der folgenden Aussagen sind/ist zutreffend? (Sie brauchen keine Umsatzsteuerüberlegungen berücksichtigen)
A: Bei Wahl der Option 1 erzielt der Händler für jedes verkaufte Stück über 16 verkauften Stück einen zusätzlichen Gewinn von € 44.
B: Die Break‐Even Verkaufsmenge der Option 2 beträgt 0.
C: Option 1 ist die riskantere Option.
D: Die Option 2 ist jedenfalls der Option 1 vorzuziehen.
E: Bei Wahl der Option 1 erzielt der Händler für jedes verkaufte Stück über 9 verkauften Stück einen zusätzlichen Gewinn von € 80.
Ich hätte die BE Funktion folgendermaßen aufgestellt:
O1
180x - 100x - 20x - 700 = 0
O2
180x - 100x - 30x = 0
Anhand von denen komme ich nur auf Antwort C.