Jetzt mal ohne unnötige Gleichungsumformungen:
Man hat ein Rechteck mit einem bestimmten Flächeninhalt.
Wenn man nun die eine Seite des Rechtecks verdoppelt und das neue Rechteck trotzdem den gleichen Inhalt wie das alte besitzt, dann MUSS die andere Seite halbiert worden sein.
Wenn diese Halbierung durch Wegnahme von 20 cm erfolgte, dann muss diese Seite vorher 40 cm lang gewesen sein.
Die dies zwei Drittel der Seitenlänge des flächengleichen Quadrates sind, muss die andere Rechteckseite drei Halbe der Quadrsatseitenlänge sein, also 90 cm.