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Aufgabe:

Während der Nutzungdauer eines Fahrzeuges werden aufgrund der Reifenlaufleistung und der angenommenen Gesamtlaufleistung 5,3 Reifensätze benötigt.

Problem:

Wird für die weitere Berechnung der Abschreibungen der exakte Bruch der Anzahl der Reifensätze verwendet, die mathematisch gerundete Anzahl (5) oder die Anzahl der tatsächlich gekauften Reifensätze (6) ???


Ansatz:

Für die Verwendung der rationalen Zahl mit Nachkommastellen könnte sprechen, dass die bei Verkauf die recht neuen Reifen eine Erhöhung des Restwertes bewirken und sich daher die Mehrkosten noch einen Monat vor der Abstoßung des Altfahrzeuges noch an dieser Stelle kompensieren. Das ist zwar "irgendwie logisch", aber sicher nicht im Sinne der Kostenrechnung. Kann aber auch sein, das man das so macht, weil man das immer so macht, sich aber noch keiner Gedanken darüber gemacht hat.

Für die Verwendung der natürlichen Zahl könnte sprechen, dass es die regelgerechte Rundung auf die nächste natürliche Zahl ist und man für den alten Karren doch keine neuen Reifen mehr kauft.

Für die Verwendung der nächsthöheren Zahl könnte sprechen, dass man die Reifen eben noch kaufen muss, damit man keine Strafe einfährt, obwohl es sich sonst für die alte Gurke nicht mehr lohnt noch Reifen zu kaufen, die fast so teuer sind, wie der Restwert.

Gibt es eine anerkannte Literaturstelle, aus der die korrekte Vorgehensweise zitierfähig ist?

Vielen Dank für eine kompetente Klärung!

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5,3 ist wohl ein Durchschnittswert für alle Fahrzeuge.

Für die Afa sind doch die Anschaffungskosten relevant und die Abschreibungsmethode.

"Durchschnittswert für alle Fahrzeuge"

Wenn ein Fahrzeug eine angenommene Gesamtkilometerleistung von 140000 km hat und eine Reifengarnitur 17000 km hält, braucht man keinen Durchschnittswert aller Fahrzeuge, um eine nichtnatürliche Zahl an Reifengarnituren zu erhalten.

"Für die Afa sind doch die Anschaffungskosten relevant"

Bei Fahrzeugen wird in zeitabhängige Abschreibung und laufleistungsabhängige Abschreibung unterschieden. 

Wenn es so einfach wäre, würde ich nicht fragen! Links zu wiki-Artikeln sind wenig hilfreich - insbesondere wenn diese NULL Fundstellen zeigen. Aber auch sonst habe ich an anderen Stellen keine Hinweise finden können, wie Bruchteile von Bereifungen korrekt zu behandeln sind.

Für die Ermittlung der variablen Kosten des Fahrzeuges sind die Bereifungskosten relevant.

Nochmal die Kernfrage zum Mitschreiben:

Wie gehen unvollständig aufgebrauchte Bereifungen in die Berechnung ein?

.

Ersatzreifen sind Unterhalt wird nicht kapitalisiert (d.h. auch nicht abgeschrieben). Wenn Du es trotzdem abschreiben willst, würde ich, als rechnungslegungsvorbelasteter Mathematikanwender, davon ausgehen, dass das Fahrzeug mit dem letzten, nur teilweise verbrauchten Reifensatz verschrottet wird. Ist aber eine BWL-Frage, nicht Mathe.

1 Antwort

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Der erste Reifensatz gehört mit zum Anschaffungswert des Autos und wird über die gesamte Nutzungsdauer abgeschrieben.

Reifensätze die den ersten ersetzen, weil sie abgefahren sind können sofort als Betriebsausgaben geltend gemacht werden und werden nicht mehr abgeschrieben.

Gleiches gilt auch für andere Verschleißteile.

Avatar von 488 k 🚀

Formelsammlung :

Abschreibungsgrundwert = Wiederbeschaffungskosten minus Bereifungskosten

Abschreibung 2= Abschreibungsgrundwert/2 *100km /Gesamtkilometerleistung

Bewegliche Kosten pro 100km = Abschreibung 2 + Reifenkosten pro 100km +Reifen+Kraftsoff+Öl+Wartung+Reparatur + ...

---

Da wird auf einen Blick alles klar , oder?

Abschreibung hat nichts mit Kosten zu tun, außer es kommt in einer Formel zusammen vor.

Reifen haben nichts mit Abschreibung zu tun, außer sie kommen zusammen in einer Formel vor.

Das ist BWL-Kram, aber es gibt leider kein WiWi-Forum für solche simplen Sachen - nur eines mit Studenten, die können aber so einfaches Zeug für Meisterschüler nicht wissen - ein Konditor weiß ja schließlich auch nicht wie ein Kind im Sandkasten Kuchen aus Förmchen macht.

Wenn mir jemand eine Quelle nennen könnte, wo das mal richtig erklärt wird, wäre ich recht dankbar.

Nein - wikipedia hilft da nicht!

Eine Abschreibung könnte man als kalkulatorische Kosten bezeichnen. Man teilt also die Einmalkosten auf eine Periode auf.

Ich kenne keinen der aus der Abschreibung des Firmenwagens die Reifen raus nimmt. Aber ich kann da gerne mal meinen Steuerberater fragen.

Wie gesagt, wenn jemand sich einen Firmenwagen kauft dann wird dieser über die Nutzungsdauer abgeschrieben. Inkl. Reifen. Schließlich hat man die Reifen ja komplett mit dem Auto erworben.

Wird jetzt nach einem Jahr eine Wartung durchgeführt bei dem ein Ölwechsel stattfindet und auch ein Reifenwechsel der vorderen Räder aufgrund irgendeiner besonderen Abnutzung, dann werden normal die Kompletten Reperaturkosten als Betriebskosten gebucht. Die gehen also gleich in die Kosten ein.

Wie "man das macht" solange man bei klarem Verstand ist, ist mir auch klar.

Die Aufgabenstellung kommt aus dem Lehrbuch "Sackmann" für die Kfz-Meisterprüfungsvorbereitung und die Formeln sind deckungsgleich in einem Lehrbuch des Europa-Verlages zu finden. Also irgendwelche hochintelligenten Theoretiker werden das mit den Reifen zur Lehrmeinung gemacht haben.

Mal abwarten, was der Herr Lehrer nächste Woche auf die Mailanfrage schreibt - offenbar saufen die Pädagogen grade mit den Korrekturen der Einsendeaufgaben (Schulstreik fürs Klima) ab und Rückfragen werden grade nicht beantwortet.

Eine Abschreibung könnte man als kalkulatorische Kosten bezeichnen.

Das wäre aber falsch.

Fall geklärt!

Die Wiederbeschaffungskosten berücksichtigen den ersten Satz Reifen - der muss abgezogen werden.

Die Reifenkosten pro Kilometer ergeben sich aus dem Preis des Reifensatzes geteilt durch Kilometerleistung des Reifensatzes. Ungerade Werte werden als Zwischenergebnis in die weiteren Berechnungen übernommen - es wird nicht mit natürlichen Zahlen der Reifensätze über die Fahrzeugnutzungsdauer gerechnet.

So kommt man auch auf die Musterlösungen - abgesehen von den Rundungsfehlern, die bei der Musterlösung gemacht werden, weil die Chefpädagogen bei Cents abbrechen und dann den falschen Wert in die nächste Rechnung einsetzen.

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Rückfragen bei Menschen aus dem echten Leben haben ergeben, dass das in Wirklichkeit niemand so macht.

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So kommt man auch auf die Musterlösungen

Manchmal ist es ja auch nur wichtig, dass man weiß wie die Chefpädagogen es haben wollen auch wenn es in der Praxis so niemand macht.

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