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Aufgabe:

Wenn ich in meiner Wohnung einen Lärm von 60 Dezibel verursache und die Wohnungstrennwand um a) 40 Dezibel b)50 Dezibel Lärm dämmt, wie viel Dezibel empfängt dann mein Nachbar auf der anderen Wandseite?


Problem/Ansatz:

Ich kenne leider nicht die korrekte Formel für diese Berechnung und werde aus meiner Google Suche nicht schlau. Ich möchte wissen, ob mein Nachbar das Recht hat, mich wegen Lärmbelästigung zu beschuldigen. Laut Gesetz darf ab 10 Uhr ein Geräuschpegel beim Nachbarn von 35 Dezibel ankommen.

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2 Antworten

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Nach der Idee bzw. "Theorie"  über die Schallmessung sollte dies wohl auf eine einfache Subtraktion hinauslaufen, also im ersten Beispiel etwa:

60 dB - 40 dB = 20 dB

Ob dies aber tatsächlich auch so "funktioniert", weiß ich nicht - ich habe da so gewisse Zweifel ...

Mehr darüber kannst du vielleicht etwa da finden:

https://www.wolf-bavaria.com/produktübersicht/grundlagenzurschalldämmung/

Oder ein vielleicht etwas besserer Link:

https://www.baunetzwissen.de/bauphysik/fachwissen/schallschutz/bauakustik-schallschutz-luftschalldaemmung-und-trittschalldaemmung-4407671

https://www.uni-due.de/ibpm/Bauphysik-Interaktiv/schallpegeldifferenz_1.htm

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Danke für deine Antwort, der 2. Link war deutlich verständlicher und ich würde nun gerne Wissen, ob ich mit meiner Annahme richtig liegen könnte:

Die genannte Formel ist

R'=L1-L2+10*lg S/A

Und die Bedeutung ist

R' Bau-Schalldämm-Maß
L1 Schalldruckpegel im Senderaum
L2 Schalldruckpegel im Empfangsraum
S Fläche des gemeinsamen Trennbauteils, in Quadratmeter
A die äquivalente Absorptionsfläche des Empfangsraums, in Quadratmeter
lg steht vermutlich für log

Da ich L2 berechnen möchte gehe ich davon aus, das meine Formel folgende sein müsste:

L1-R'+10*lg S/A=L2

Als Beispiel habe ich mit meinen alten Taschenrechner versucht die geschätzten und gerundeten Durchschnittswerte einzugeben, bin mir aber nicht sicher, ob das Ergebnis stimmt. Kann das jemand mit einem guten Taschenrechner überprüfen?

70-50+10*lg 18/4=24,5

Wenn dem so stimmt, hat mein Nachbar kein Recht dazu mich wegen zu lauter Telefonate zu verklagen.

Wie sowas juristisch (im Fall einer Klage) gehandhabt wird, wäre nochmals eine andere Frage.

Schlechte Schalldämmung könnte aber auch ein Thema sein, das man mit den Vermietern ansprechen könnte. Bei allfälligen Baumängeln (welche die gängigen ortsüblichen Regeln verletzen) könnte man auf eine bauliche Verbesserung drängen und/oder allenfalls eine Mietzinsredukltion verlangen.

Besser fände ich trotzdem, wenn ihr eine gütliche Einigung finden könnt.

Ja das stimmt, derzeit ist es zum Glück noch nicht zu einem juristischen Verfahren sondern nur zu schriftlichen Beschwerden gekommen.

Ich wünsche mir nur gerade mit Mathematik und Messungen genügend Beweise dem Vermieter vorlegen zu können, das dies nicht meine Schuld ist und ich die Erlaubnis bekommen kann an die betroffene Wand eine Schaumstoff Dämmplatte zu montieren. Im Idealfall muss ich dafür nichts extra zahlen, wenn nicht, so mega teuer sind die nun auch wieder nicht.

Die einfachere Variante wäre es nur bis
22 Uhr ( exakt nach Funkuhrzeit ) zu
telefonieren und dann den Hörer aufzulegen.
Dies würde ich auch dem Nachbarn
mitteilen.

Es gibt schon Gründe, warum ich so spät telefoniere und das ist nicht nur aus reinstem Vergnügen. Unter anderem aus gesundheitlichen Gründen und wegen Zeitverschiebung meiner Geschäftskontakte sowie der Schichtarbeit meines Bruders.

Dann müssen Sie dämmen.
Ich würde mit einem Fachmann sprechen.

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Das jemand wegen zu lauter Telefonate auf
eine Ruhestörung verklagt worden wäre
wäre eher ungewöhnlich.
Geh doch zum Telefonieren mit dem Telefon in
einen Raum der von der Wohnungstrennwand
weiter entfernt ist.

Sollte das nicht ausreichen : woher
kennst du deinen Lärmpegel von 60 Dezibel ?
Meßgerät vorhanden ?
Dann kann das Meßgerät ja auch mal beim
Nachbarn aufgestellt werden.




Avatar von 123 k 🚀

Leider ist das ausweichen in einen anderen Raum nicht möglich, da der Flur und das Bad noch mehr hallen und ich ansonsten nur eine 1-Zimmer Wohnung in einem Mehrfamilienhaus in der Nähe einer Hauptstraße bewohne. Hingegen der Nachbar besitzt mehrere Räume, der könnte Sein Bett weg von meiner Wand platzieren.

Den Pegel von 60 habe ich von Durchschnittsangaben aus dem Internet genommen, gemessen hatte ich nachträglich mit einer App, die mir Werte zwischen 50 und 80 ausgespuckt hatte. 80 allerdings nur bei unkontrollierten lachen oder husten.

Ich bezweifle leider das der Nachbar mir wahrheitsgetreue Messungen preisgeben würde und müsste mich wenn an meinen anderen Nachbar wenden, der sich noch nie beschwert hatte.

Bis 22 Uhr dürfte ungehindertes
Telefonieren erlaubt sein und zu den
normalen Geräuschen gehören.

Ab da sollte Rücksicht genommen
werden.

Ich denke die Aussage deines Zimmer-
nachbarn über Belästigung dürfte
auch zutreffen.

Ich kann nur Oropax Lärmschutzkapsel
(  weich ) empfehlen. Dann kann man in himmlischer Ruhe schlafen.

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