Aus dem chinesischen Restsatz ergibt sich, dass \(\varphi\)
eine sogenannte multiplikative zahlentheoretische Funktion ist,
d.h. für teilerfremde \(m,n\) gilt \(\varphi(mn)=\varphi(m)\varphi(n)\).
Damit können wir (b) untersuchen:
Ist \(n\) ungerade, dann folgt \(\varphi(2n)=\varphi(2)\varphi(n)\), also
wegen \(\varphi(2)=1\) ist dann \(\varphi(n)=\varphi(2n)\).
Ist hingegen \(n\) gerade, so ist \(n=2^rm\) mit ungeradem \(m\) und \(r\geq 1\).
Hier haben wir
\(\varphi(n)=\varphi(2^r)\varphi(m)=2^{r-1}\varphi(m)\)
und
\(\varphi(2n)=\varphi(2^{r+1})\varphi(m)=2^r\varphi(m)\) ,
also \(\varphi(n)\neq \varphi(2n)\)