@Der_Mathecoach: Ob die Höhe der "Spenden" (schon mal bewusst in Anführungsstrichte gesetzt, siehe weiter unten) relevant für die Steuer ist, hängt meiner Meinung nach von den sonstigen Einkünften (und ihrer Art) des jeweiligen Users ab. Die Wahl des Begriffes "Geschäftsausstattung" und die Absicht der Gegenrechnung selbiger deutet meinem Eindruck nach auf eine gewerbsmäßige Tätigkeit hin.
Ich habe zwei Quellen gefunden, die der Gegenperspektive kritisch Ausdruck verleihen:
http://www.nightprogrammer.org/selbstaendigkeit/paypal-spenden-button-steuern-gebuehren-verbuchen/
https://www.deutsche-handwerks-zeitung.de/spenden-ueber-paypal-bringt-steuerprobleme/150/3098/198160
Wenn beim Bedankenpost eine falsche Auslegung des Steuerrechts in beratender Erscheinungsform geschehen würde, selbst wenn sie plausibel und richtig erscheint, kommt mir dies in doppelter Hinsicht gefährlich vor: Einerseits würdest du möglicherweise User in diesem Fall konkret steuerlich beraten und darüberhinaus unter Umständen in einer Art und Weise, die geeignet ist, die User in einen falschen Glauben über die Einkunftsart (beziehungsweise ganz allgemein über die Steuerpflicht) zu versetzen.
Ich weiß nicht, ob deine Auslegung richtig oder falsch ist.
Da du selbst weder nach eigener Auskunft eine Einschätzung über die (Höhe der) Paypalspenden gewinnen kannst noch über die sonstigen gewerblichen Einkünfte der User Bescheid weißt, weißt du eigentlich auch nicht, inwieweit das Argument der Geringüfigkeit für den einzelnen User auch wirklich gelten würde.
Um hier genau Bescheid zu wissen, müsste man wohl einen Steuerberater zu Rate ziehen, der vermutlich zur verbindlichen Auskunft berechtigt ist.
Außerdem: Es ist prinzipiell möglich, dass der Eindruck entsteht, dass du dieses Forum als Teil eines Unternehmens mit Gewinnerzielungsabsicht betreibst. In diesem Fall kann der Eindruck entstehen, dass die antwortenden User "Erfüllungsgehilfen" des Unternehmers sein könnten. Die Eröffnung einer Einkunftsart für deren Hilfe im Forum ließe sich dann unter Umständen nicht mehr ohne Weiteres mit Liebhaberei motivieren.
Auch hier würde ich vermuten, dass du eine verbindliche Auskunft nur von einem Steuerberater erwarten kannst.
PS: Ich möchte meinen Post explizit nicht als Beratung verstanden wissen ;) sondern lediglich als Hinweis, dass eventuell Vorsicht geboten sein könnte. Eine konkrete steuerliche Beratung ist meinem Kenntnisstand nach den entsprechenden Berufsgruppen vorbehalten. Daher möchte ich auch mit meiner vorsichtigen Formulierung dem Eindruck entgegenwirken, dass ich hier genau Bescheid wissen würde.