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Im zweiten Teil geht es nun um Beweisfolgen und die Lösung des Falls. Zur Erinnerung hier noch einmal, um was es eigentlich geht:
Oberschülerdetektiv Shinichi Kudo hilft der Polizei wieder bei der Aufklärung eines schwierigen Mordfalls. Nachdem er den Tatort untersucht und die Zeugen befragt hat, wird ihm schnell klar, wer der Mörder. Er führt nun in gewohnter Form aus:
„Wenn Herr Kirigaya nicht der Täter ist, dann ereignete sich der Mordfall 5km von Herrn Kirigayas Wohnung entfernt. Entweder hat der Mordfall nicht 5km von Herrn Kirigayas Wohnung stattgefunden oder Frau Takahashi hat die Schreie des Opfers gehört. Wenn Herr Kirigaya sich vor der Tatzeit nicht in einem Love Hotel aufgehalten hat, dann hat Frau Takahashi die Schreie des Opfers nicht gehört. Wenn Herr Kirigaya sich vor der Tatzeit in dem Love Hotel befunden hat, dann ereignete sich der Mord auch 5km von seiner Wohnung entfernt und der Täter hätte die Halskette des Opfers gestohlen. Aber, wie Sie sehen, wurde die Halskette nicht gestohlen! Das Opfer trägt Sie immer noch. Damit sind Sie der Täter, Herr Kirigaya!“
Wie kommt Shinichi auf diese Schlussfolgerung? Ist der Täter damit überführt?
8. Beweisfolgen
Die bisherigen Erkenntnisse zu den Äquivalenz- und Ableitungsregeln der Aussagenlogik werden nun dazu genutzt, um Beweisfolgen zu erzeugen. Doch was sind Beweisfolgen? Hierauf gibt uns die folgende Definition eine Antwort:
Definition 8.1: Beweisfolgen
Sei (A1,A2,...,An) eine Folge von aussagenlogischen Formeln Ai mit 1≤i∈≤N≤n. Wir nennen (A1,A2,...,An) eine Beweisfolge, wenn für alle Aigilt: Entweder ist Ai eine Prämisse oder Ergebnis einer Äquivalenz- oder Ableitungsregeln.
Eine Beweisfolge, bei der wir zeigen wollen, dass B aus einer Reihe von Prämissen A1,A2,...,Aj folgt, besitzt die allgemeine Gestalt: A1A2⋮AjAbleitung1Ableitung2⋮AbleitungkB Wir zeigen durch diese Art von Beweisfolgen die Gültigkeit der Implikation der allgemeinen Form A1∧A2∧...∧Aj⟹B D.h.: Wenn Prämisse 1 gilt und Prämisse 2 gilt und ... und Prämisse j gilt, dann folgt daraus, dass B gilt. Ist eine der Prämissen nicht erfüllt, dann ist die Schlussfolgerung B nicht zwangsläufig korrekt.
Zum Aufstellen einer Beweisfolge bietet sich folgende Vorgehensweise an:
1. Prämissen identifizieren und notieren.
2. Ableitungen auf der Basis der Ableitungsregeln der Aussagenlogik durchführen.
9. Und so löst man den Fall
Aus der Fallbeschreibung lesen wir folgende Aussagen heraus:
A : = „Herr Kirigaya ist der Täter.“
B : = „Der Mordfall ereignete sich 5km von Herrn Kirigayas Wohnung entfernt.“
C : = „Frau Takahashi hat die Schreie des Opfers gehört.“
D : = „Herr Kirigaya hat sich vor der Tatzeit in einem Love Hotel befunden.“
E : = „Die Halskette des Opfers wurde gestohlen.“
Aus den Ausführungen von Shinichi setzen wir die Prämissen zusammen:
1. „Wenn Herr Kirigaya nicht der Täter ist, dann ereignete sich der Mordfall 5km von Herrn Kirigayas Wohnung entfernt.“ ¬A⟹B
2. „Entweder hat der Mordfall nicht 5km von Herrn Kirigayas Wohnung stattgefunden oder Frau Takahashi hat die Schreie des Opfers gehört.“ ¬B∨C
3. „Wenn Herr Kirigaya sich vor der Tatzeit nicht in einem Love Hotel aufgehalten hat, dann hat Frau Takahashi die Schreie des Opfers nicht gehört.“ ¬D⟹¬C
4. „Wenn Herr Kirigaya sich vor der Tatzeit in dem Love Hotel befunden hat, dann ereignete sich der Mord auch 5km von seiner Wohnung entfernt und der Täter hätte die Halskette des Opfers gestohlen.“ D⟹(B∧E)
5. „Aber, wie Sie sehen, wurde die Halskette nicht gestohlen! Das Opfer trägt Sie immer noch.“ ¬E
Um nachzuweisen, dass Shinichi mit seinen Schlussfolgerungen richtig liegt, müssen wir zeigen, dass A aus den Prämissen 1 bis 5 folgt. Es ist also die Gültigkeit der Formel (¬A⟹B)∧(¬B∨C)∧(¬D⟹¬C)∧(D⟹(B∧E))∧¬E⟹A nachzuweisen. Dies werden wir im Folgenden durch schrittweise Anwendung der logischen Äquivalenz- und Ableitungsregeln erreichen. Mit anderen Worten: wir erzeugen eine Beweiskette:
6. Mit Prämisse 5 und der Ausdehnung folgt: ¬E∨¬B
7. Mit Schlussfolgerung 6 und den Kommutativgesetzen folgt: ¬B∨¬E
8. Mit Schlussfolgerung 7 und den De Morgan'schen Regeln folgt: ¬(B∧E)
9. Mit Prämisse 4, Schlussfolgerung 8 und dem Modus Tollens folgt: ¬D
10. Mit Prämisse 3, Schlussfolgerung 9 und dem Modus Ponens folgt: ¬C
11. Mit Prämisse 2 und den Kommutativgesetzen folgt: C∨¬B
12. Mit Schlussfolgerung 11 und der disjunktiven Implikation folgt: ¬C⟹¬B
13. Mit den Schlussfolgerungen 10, 12 und dem Modus Ponens folgt: ¬B
14. Mit Prämisse 1, Schlussfolgerung 13 und dem Modus Tollens folgt: ¬¬A
15. Mit Schlussfolgerung 14 und der doppelten Negation folgt: A
Wir haben nun aus den Prämissen unter Anwendung der logischen Äquivalenz- und Schlussregeln schrittweise hergeleitet, dass A : = „Herr Kirigaya ist der Täter.“ aus den Prämissen folgt. Shinichi hat also Recht und Herr Kirigaya ist als Täter überführt!
André Dalwigk
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