1. Partielle Ableitungen
Die Funktion f(x,y)=(x2+y2)sin(x2+y21) ist von der Form g(r)=r2sin(r1) und für diese Funktion gilt r→0limg(r)=0 Die partiellen Ableitungen sind die Richtungsableitungen bzgl. der kanonischen Basis. D.h. es muss für die partielle Ableitung nach x folgendes berechnet werden. ∂x∂f(0,0)=h→0limhf(0+h,0)−f(0,0)=h→0limhh2sin(h1)=h→0limhsin(h1)=0
Das gleiche gilt für die partielle Ableitung nach y. Also ex. die partiellen Ableitungen nach x und y und sind jeweils gleich 0, also gilt ∇f(0,0)=0
2. Differenzierbarkeit
Die Funktion f(x,y) ist in (0,0) differenzierbar, wenn gilt v→0lim∥v∥2f(vx,vy)−f(0,0)−⟨∇f(0,0),v⟩=0 für alle v∈R2. Jetzt gilt aber v→0lim∥v∥2f(vx,vy)−f(0,0)−<∇f(0,0),v>=v→0limvx2+vy2(vx2+vy2)sin(vx2+vy21)=0
Damit ist die Funktion total differenzierbar, also differenzierbar.
3. Unstetigkeit der partiellen Ableitungen
Die partielle Ableitung nach x ist fx(x,y)=2xsin(x2+y21)−x2+y2xcos(x2+y21)
Nun ist x→0limfx(x,0)=x→0lim[2xsin(x1)−cos(x1)] Und dieser Grenzwert ex. nicht.