lineare Gesamtkostenfunktion: K(x)=kv x + Kf (siehe dazu: http://www.mathebaustelle.de/glossar/kosten.pdf )
Die Grenzkosten betragen 2 GE/ME - das ist die Ableitung von K, in diesem Fall also einfach die Steigung kv.
Zur Gleichung von K fehlt dir nun nur noch der y-Achsenabschnitt Kf (Fixkosten). Aus der Angabe "Bei einer Produktion von 20ME betragen die Gesamtkosten 160 GE" ergibt sich K(29)=160. Damit kannst du die Fixkosten berechnen.
Angebotsmonopol: E(x)=p(x)*x, wobei p(x)=m*x+b (siehe dazu: www.mathebaustelle.de/glossar/monopol.pdf)
Die Sättigungsmenge betrage 100 ME - das ist die Nullstelle von p (und gleichzeitig von E) (siehe dazu www.mathebaustelle.de/glossar/saettigungsmenge.pdf). Der höchste Preis wird immer bei 0 ME erzielt - die Bezeichnung wird oft kritisiert, weil man dann ja gar nichts verkaufen kann (x=0 bedeutet, dass nichts abgesetzt wird). Daher spricht man besser vom Prohibitivpreis (aber was solls).
Zusammengefasst gilt: p(0)=10, p(100)=0, damit kannst du die Gleichung von p aufstellen (also m und berechnen).
Rest der Bastelanleitung: alles zusammensetzen:
E(x)=p(x)*x
G(x)=E(x)-K(x)
Ich hoffe, mit dieser Hinweisen kannst du etwas anfangen.
LG
Bräsig
Im Angebotsmonopol sei ein Höchstpreis von 10 GE/ME zu erzielen, also liegt. Die Sättigungsmenge betrage 100 ME. Der Gesamtkostenverlauf sei linear. Bei einer Produktion von 20ME betragen die Gesamtkosten 160 GE. . Die Kapazitätsgrenze liegt bei 100 ME.