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Ich hänge an einer Aufgabe, vielleicht könnt ihr mir ja helfen.

Eine Gemeinde wägt zwischen zwei Fahrzeugen ab, welches für sie auf Dauer am günstigsten ist. Das muss ich mit der linearen Abschreibung berechnen, das weiß ich. Jedoch sind die Zinsen nicht angegeben, sodass ich diese vorab berechnen muss.

Fahrzeug A kostet in der Neuanschaffung 47 000€ (Restwert 1500€) und Fahrzeug B 30 000€ (Restwert 500€). Die Gemeinde erhält vom Autohaus einmal 12% (Fahrzeug A) und einmal 7% (Fahrzeug B) Rabatt auf die Fahrzeuge. Der Zinssatz ist 0,68%,

Meine Frage nun:

Die Formel für den kalkulatorischen Zins lautet ja Anschaffungskosten + Restwert : 2 x Zinssatz.

Rechne ich bei den AK nun mit dem Ursprungspreis oder mit dem rabattierten Preis?

Vielen Dank schonmal

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1 Antwort

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Du musst mit den tatsächliche AK rechnen, also dem Preis nach Abzug des Rabattes.

Was du nicht bezahlt hast, kannst du auch nicht abschreiben.

Avatar von 81 k 🚀

Okay danke! Und wie ist es, wenn der Restwert nur in % angegeben ist? Also von welchem Preis muss ich da ausgehen?

Dieser Fall ist mir noch nie begegnet. Den Restwert kann man nur schätzen, weil er von vielen Faktoren abhängt (Kilometerstand, Allgemeinzustand, Schäden etc.)

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