0 Daumen
927 Aufrufe

Aufgabe:Beim Verkauf eines Grundstücks bietet der Verkäufer die Zahlungsmodalität mit R = 2500€ an. Der Käufer zahlt 4 Jahre lang die entsprechenden Raten und möchte am Ende des 4. Jahres mit einer Einmalzahlung die Ratenzahlung beenden.

a) Interpretiere, welche Zahlungsmodalität vorliegt (semesterrate über 6 Jahre nachschüssig)

b) berechne die Höhe der Einmalzahlung am Ende des 4. Jahres.

VZP (Verzugszeitpunkt): t = 0


Problem/Ansatz: Ich verstehe einfach nicht, wieso die Formel Bns = Bns + x * q^-4 verwendet werden muss. Wieso Barwert? Ich dachte es muss der Endwert verwendet werden, da die Einmalzahlung am ENDE des Jahres ist? Und wieso muss man bei manchen Beispielen den Verzugszeitpunkt beachten und bei manchen nicht? Ich wäre wirklich sehr dankbar, wenn ihr mir helfen könntet. Manche Beispiele verstehe ich, aber bei manchen Beispielen wie diesem hier hab ich echt komplett keine Ahnung.

Lg

Avatar von

1 Antwort

0 Daumen
 
Beste Antwort

Es ist egal, ob du den Barwert oder den Endwert nimmst.

Üblicher ist der Barwervergleich (= Kapitalwert).

Grundsätzlich kann man jeden Bezugszeitpunkt wählen, solange es bei Vergleichsmodellen nur derselbe ist.

PS:

Es fehlt die Angabe eines Zinssatzes!

Avatar von 81 k 🚀

Danke, der Zinssatz ist 2.5% p.a.

Ist es bei jedem Beispiel in der Rentenrechnung egal, ob Endwert oder Barwert genommen wird? Bei den meisten Beispielen habe ich immer den Barwert verwendet da dort auch ein Barwert angegeben war und ich damit nur eine Variable in meiner Formel hatte, aber ich bin mir auch nicht zu 100% sicher

Das hängt von der konkreten Aufgabenstellung ab.

Wenn ein Endwert verlangt wird, musst du natürlichen den ermitteln.

zu deinem Beispiel:

a) 2500*(1,025^12-1)/(0,0125*1,0125^12) = Barwert B

b) B= x/1,025^4

Es ginge aber genauso ein Endwertvergleich mit Bezugspunkt t6.

Ein anderes Problem?

Stell deine Frage

Willkommen bei der Mathelounge! Stell deine Frage einfach und kostenlos

x
Made by a lovely community