vertragsgesetzlicher Kostenverlauf bedeutet, die Kosten steigen zunächst immer degressiver (schwächer) und ab einem bestimmten Zeitpunkt progressiver (stärker) an.
Der Übergang findet am sogenannten Wendepunkt statt, den du berechnest, indem du die 2. Ableitung = 0 setzt und prüfst, ob die 3. Ableitung ungleich 0 ist.
Gruß, Silvia