Ich habe mir mal die Vorschriften des schweizerischen Zivilgesetzbuches zur Errungenschaftsbeteiligung angesehen.
Ich komme zu folgendem Ergebnis (natürlich ohne Gewähr, zumal mir einige der Begrifflichkeiten nicht immer vollständig klar sind).
Reto:
Eigengut:
- Ersparnis 20.000
- Auto 50.000
- Erbe 15.000
Errungenschaft:
- Arbeitsverdienst 420.000
Belastung der Errungenschaft:
- Wohnung: 60.000
Forderung des Eigengutes: Kredit 5.000
Monika:
Eigengut:
- Geschenk 2.000
Errungenschaft:
- Arbeitsverdienst 350.000
Belastung der Errungenschaft:
- Ferien: 35.000
Verbindlichkeit des Eigengutes: Kredit 5.000
Vorschlag Reto:
420.000 - 60.000 = 360.000
Vorschlag Monika:
350.000 - 35.000 = 315.000
Jedem Ehegatten oder seinen Erben steht die Hälfte des Vorschlages des andern zu. Die Forderungen werden verrechnet. (Art. 215 ZGB)
=>
Reto steht zu:
Sein Eigengut: 85.000
+ die Hälfte seines Vorschlages: 180.000
+ die Hälfte von Monikas Vorschlag: 157.500
+ Kreditforderung: 5.000
Insgesamt: 427.500
Monika steht zu:
Ihr Eigengut: 2.000
+ die Hälfte ihres Vorschlages: 157.500
+ die Hälfte von Retos Vorschlag: 180.000
- Kreditverbindlichkeit: 5.000
Insgesamt 334.500