Die Frage a) ist erst beantwortbar, wenn man weiß, wie viele Fälle A oder B übernimmt.
Richtig. Aber wenn das nicht geschrieben steht, kann man vielleicht eine Annahme treffen.
Unter der Annahme das A und B jeweils 50% der Fälle übernehmen würde ich wie folgt rechnen:
...
Man könnte es sogar auch von einem Parameter abhängig machen. A übernimmt den Anteil p der Fälle und B den Anteil von q = 1 - p der Fälle.
Ja Danke ich musste die Aufgabe bearbeiten und habe sie nur aus dem Gedeächnis erzählt um zu überprüfen ob ich sie richtig berechnet habe, aber eine Angabe wieviele Fälle es gab, gab es aber meines Wissens nicht.
Vielleicht hieß es auch bei a) wieviel Prozent der Fälle werden in der Praxis gewonnen, dann müsste mein Ergebnis zu a doch richtig sein?
Eventuell hieß es auch, wie hoch ist die durchschnittliche Wahrscheinlichkeit.
Nur, wenn beide Anwälte gleichviele Fälle übernehmen.
Nein. Es muss nicht unbedingt bekannt sein wie viele Fälle A und B übernehmen. Es muss aber zumindest der Anteil bekannt sein.
Stell dir vor es ist Sommer und B ist einen Monat lang in Urlaub und alle Fälle werden in dieser Zeit von A übernommen. Dann ist
a) 1*0.6 + 0*0.8 = 0.6
Dann ist die Wahrscheinlichkeit 60% das ein Fall gewonnen wird.
Ist es aber Winter und A ist einen Monat lang im Skiurlaub dann ist
a) 0*0.6 + 1*0.8 = 0.8
Dann ist die Wahrscheinlichkeit 80% das ein Fall gewonnen wird.
Wichtig ist also hier die ganz exakte Aufgabenstellung.
Dann wäre a) 20 %
Und b) auch 20%
Ein anderes Problem?
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