Diese Frage ist unsauber formuliert und damit nicht klar zu beantworten.
Eine Gutschrift für den Kunden ist nur dann sinnvoll, wenn der Reisevermittler mit der Airline direkt abrechnet, d.h. die Reise günstiger bekommt als der Endkunde. In diesem Fall muss der neue Reisewert in die Rechnung mit einfliessen, ist aber unbekannt.
Sollte das alles keine Rolle spielen, d.h. der Kunde mit der Airline 1:1 abrechnen, war die alte Gutschrift 40€, die neue 51€, macht einen Unterschied von 11€ zugunsten des Kunden. In diesem Fall prophezeie ich dem Reisevermittler baldige Insolvenz.