Aufgabe:
Beweise, dass für jedes Dreieck ABC und für jede Gerade g die folgenden Aussagen gelten:
a) Wenn die Gerade g durch den Mittelpunkt B′ der Seite AC verläuft und parallel zur
Geraden AB ist, dann schneidet die Gerade g die Seite BC in deren Mittelpunkt A′.
b) Wenn die Gerade g durch den Mittelpunkt B′ der Seite AC und den Mittelpunkt A′ der
Seite BC verläuft, dann ist die Gerade g parallel zur Geraden AB.
c) Die Verbindungsstrecke A′B′ des Mittelpunkts A′ der Seite BC und des Mittelpunkts
B′ der Seite AC ist halb so lang wie die Dreieckseite AB.
Hinweise:
1. Die Beweise sollten unter Nutzung von Kongruenzsätzen, Eigenschaften von Parallelo-
grammen, Sätzen zu Winkeln an geschnittenen Parallelen, aber ohne Anwendung von
Strahlensätzen erfolgen, da die obigen Aussagen Grundlagen für elementargeometrische
Beweise der Strahlensätze sind.
2. Eine Strecke, die die Mittelpunkte zweier Seiten eines Dreiecks verbindet, heißt auch
Mittellinie dieses Dreiecks. Die in b) und c) zu zeigenden Aussagen sind zusammengefasst
der Satz über die Mittellinien im Dreieck:
In jedem Dreieck ist die Mittellinie zweier Seiten parallel zur dritten Seite und
halb so lang wie diese.
Problem/Ansatz: Ich habe diese Aufgabe probiert zu lösen, aber ich kann die Aufgabe nicht mit den vorgegebenen Hinweisen lösen. Gibt es zur dieser Aufgabe eine einfache Lösung, die ich übersehen oder vergessen habe.
Vielen Dank!
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