Man nehme an, der Rang der Matrix sei \( \geq[n / 2]+1 \), also \( \operatorname{dim}(\operatorname{im}(\mathbf{Z})) \geq[n / 2]+1 . \) Dann gilt wegen der Dimensionsformel \( \operatorname{dim}(\operatorname{ker}(\mathbf{Z})) \leq n-1-[n / 2] \), und somit gilt
\(\begin{aligned} D:= (\mathbb{R}^{n} \backslash \operatorname{ker}(\mathbf{Z})) \cap \operatorname{im}(\mathbf{Z}), \quad \operatorname{dim}(D) \geq 1\end{aligned} \)
Somit gibt es ein Element \( \mathbf{v} \in \mathbb{R}^{n} \) mit \( \mathbf{Z v} \in D \) und da \( \mathbf{Z v} \notin \operatorname{ker}(\mathbf{Z}) \) haben wir \( \mathbf{Z}(\mathbf{Z v}) \neq 0 \), was ein Widerspruch ist (der Rang von \(\mathbf{Z}\) muss somit \(\le[n/2]\) sein).
Intuitiv und informell gesprochen: Im obigen Widerspruchsbeweis ist das Bild der Matrix grösser als die "Hälfte" des \(\mathbb{R}^n\), und daher gibt es irgendeinen Vektor, der nach der linearen Transformation, welche \(\mathbf{Z}\) darstellt, nicht in den Kernel von \(\mathbf{Z}\) gemapt wird, wenn wir also \(\mathbf{Z }\) nochmal auf diesen Anwenden, bekommen wir einen Vektor, welcher ungleich Null ist.